Ein Kleingarten ist zunächst einmal ein Garten mit Blumen , Bäumen und Gemüse .
Ein Kleingarten ist aber kein gewöhnlicher Garten . Es ist ein Garten in einer Anlage mit gemeinschaftlichen Einrichtungen , gesetzlich geregelt im Bundeskleingartengesetz .
Wermelskirchner Kleingartenanlagen sind im Flächennutzungsplan als Dauerkleingarten ausgewiesen . Wermelskirchner Kleingartenanlagen sind auf diese Weise im städtebaulichen Nutzungsgefüge abgesichert .
Kleingärten stellen einen notwendigen Ausgleich zu den Mangeln im Wohnbereichen und im Wohnumfeld dar und verbessern wesentlich die Lebensverhältnisse des Kleingärtners und seiner Familie .
Kleingärten bieten dem berufstätig Menschen einen Ausgleich gegenüber seiner häufig einseitig ausgeübter Berufstätigkeit , womit im weitesten Sinne auch die Gesundheit der Bevölkerung gefördert wird .
Kleingarten leisten einen wirksamen Beitrag für mehr Grün in den Städten und verbessern ihre ökologischen Grundlagen . Sie erfüllen im Städtebau als Teil des Gesamten - Grünflächensystems wichtig Ausgleichs- und Erholungsfunktionen . Kleingärten dienen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere . Sie erfüllen wichtige Aufgaben des Natur - und Umweltschutzes .
Ein Kleingarten zu bewirtschaften heißt , mit der Natur leben . Nur wer mit der Natur lebt , lernt die Natur kennen . Er lernt die Gesetze der Natur und er lernt , die Natur zu verstehen . Wer die Natur versteht , weiß wie man sie schützt .
Kleingärten bieten besondere Vorteile für die Entwicklung der Kinder . Sie bieten ihnen ungeahnte Möglichkeiten , eigener Kreativität zu entwickeln .